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Schifffahrtsrecht
Prof.Dr.Frank Ziemer
EU-Kapitän

Präsenzlehrgang für EU-Kapitäne

Entsprechend den Regelungen der Schiffsoffiziersausbildungsverordnung müssen für den Einsatz von ausländischen Kapitänen auf Schiffen unter deutscher Flagge folgende Bedingungen erfüllt werden:

1. Der Kapitän muss  Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sein

2. Das Befähigungszeugnis zum Kapitän muss anerkannt sein

3. Der Kapitän muss die Teilnahme an einem Lehrgang

„Deutsches Schifffahrtsrecht für EU-Kapitäne“ nachweisen

Anmeldung unter:

seerecht@email.de

Tel:    0121266607112004

Fax:   +493814981185859







 

Bedingungen
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