Präsenzlehrgang für EU-KapitäneEntsprechend den Regelungen der Schiffsoffiziersausbildungsverordnung müssen für den Einsatz von ausländischen Kapitänen auf Schiffen unter deutscher Flagge folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Der Kapitän muss Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sein
2. Das Befähigungszeugnis zum Kapitän muss anerkannt sein
3. Der Kapitän muss die Teilnahme an einem Lehrgang „Deutsches Schifffahrtsrecht für EU-Kapitäne“ nachweisen
Anmeldung unter:
seerecht@email.de
Tel: 0121266607112004 Fax: +493814981185859
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