Angabe des Zeitpunktes des Studienabschlusses
Nachweis von mindestens einem Jahr erfolgreicher Ausbildung durch Leistungsnachweise
Aufstellung monatlicher Ausgaben/ Zuwendungen
Bescheid über Bafög-Unterstützung oder Angabe, warum Bafög nicht beantragt wurde
Nach Bewilligung des Darlehens sind folgende Unterlagen einzureichen:
Angabe Bankverbindung
Bürgschaftserklärung
Beglaubigte Kopie des Personalausweises
Erklärung zu den Rückzahlungsbedingungen
Rückzahlung der Darlehen
Die Rückzahlung erfolgt i.d.R. ein halbes Jahr nach Abschluß der Ausbildung in monatlichen Raten vo 100 €. Sie soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Ab Datum der Fälligkeit der Rückzahlung werden Verzugszinsen in Höhe des geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank erhoben, wenn die Rückzahlungen nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Konto der Stiftung eingehen.
Bei Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung von mehr als einem Jahr ist das samte Darlehen sofort zurückzuzahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine andere Regelung getroffen werden.
Anschrift des Darlehensnehmers
Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens hat der Darlehensnehmer Änderungen seiner Anschrift und E-Mail-Adresse dem Geschäftsführer der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen am Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung sind dem Geschaftsführer der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.