HomeEU-KapitänDSR-KursGSL-CourseRotenburger KreisStiftung Seefahrt
Schifffahrtsrecht
Prof.Dr.Frank Ziemer
Bedingungen

Überblick

(Zusendung der Richtlinie auf Anfrage)

 

 

 

1. Abgabe eines formlosen Antrags auf Gewährung eines Darlehens.

Anschrift und

E-Mail-Adresse

2. Begründung der formalen Antragsberechtigung durch:

Immatrikulations- oder Schulbescheinigung

Angabe des Zeitpunktes des Studienabschlusses

Nachweis von mindestens einem Jahr erfolgreicher Ausbildung durch  Leistungsnachweise

Aufstellung monatlicher Ausgaben/ Zuwendungen

Bescheid über Bafög-Unterstützung oder Angabe, warum Bafög nicht beantragt wurde

Nach Bewilligung des Darlehens sind folgende Unterlagen einzureichen:

Angabe Bankverbindung 

Bürgschaftserklärung

Beglaubigte Kopie des Personalausweises

Erklärung zu den Rückzahlungsbedingungen

Rückzahlung der Darlehen

 

 

 

Die Rückzahlung erfolgt i.d.R. ein halbes Jahr nach Abschluß der Ausbildung in monatlichen Raten vo 100 €. Sie soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Ab Datum der Fälligkeit der Rückzahlung werden Verzugszinsen in Höhe des geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank erhoben, wenn die Rückzahlungen nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Konto der Stiftung eingehen.

Bei Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung von mehr als einem Jahr ist das samte Darlehen sofort zurückzuzahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine andere Regelung getroffen werden.

Anschrift des Darlehensnehmers

Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens hat der Darlehensnehmer Änderungen seiner Anschrift und E-Mail-Adresse dem Geschäftsführer der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.

 

 

Änderungen am Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung sind dem Geschaftsführer der Stiftung unverzüglich mitzuteilen.

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